Oct 09, 2019 Eine Nachricht hinterlassen

Wrecker-Klassifizierung

Je nach Strukturtyp wird der Abschleppwagen im Allgemeinen in vier Serien unterteilt: den Hebetyp, den Hebetyp, den flachen Typ und den gewöhnlichen Typ. Unter diesen umfasst der Hebetyp die beiden Arten der Auslegerdrehung und Nichtdrehung.


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Es wird oft gesagt, dass sich der Abschleppwagen mit 3 Tonnen, 5 Tonnen, 8 Tonnen, 20 Tonnen usw. tatsächlich auf die Tragfähigkeit des vom Abschleppwagen verwendeten Fahrgestells bezieht. Es besteht ein gewisser Zusammenhang mit der Gesamtqualität des abgeschleppten Fahrzeugs, es besteht jedoch kein notwendiger Zusammenhang. Je größer die Tonnage, desto größer die Arbeitskapazität des Abschleppwagens.


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Wenn der Abschleppdienst das Fahrzeug vom abgeschleppten Fahrzeug befreit, wendet er in der Regel zwei Methoden an: Abstützen und Ziehen. Die Unterstützung besteht darin, das Auto mit dem Arm des Abschleppwagens anzuheben und zu ziehen. Schleppen ist das harte Ziehen, das die Leute oft sagen, das heißt, der Abschleppwagen wird durch den Anhänger fest verkabelt.


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Die Zerstörungsfähigkeit des Zerstörers muss die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:


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(1) Das Gewicht des Stützarms beträgt nicht mehr als das Nennhubgewicht des Abschleppwagens, und wenn der Arm ausgefahren wird, verringert sich das Hubgewicht allmählich.


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(2) Die Nennhaltequalität darf die maximale Gesamtmasse nicht überschreiten. Das heißt, die Gesamtmasse des beförderten Fahrzeugs darf die maximale Gesamtmasse des Abschleppwagens nicht überschreiten. Beispielsweise darf beim Abschleppwagen 5140TQZ die Gesamtmasse des im ersten Schritt transportierten Fahrzeugs 14 Tonnen nicht überschreiten und es muss geprüft werden, ob das Gewicht des Tragarms innerhalb des Nennhubmassenbereichs liegt.


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Die Anhängelast des Abschleppfahrzeugs hängt von der maximalen Gesamtmasse und der Motorleistung des Abschleppfahrzeugs ab. Artikel 3.6 von GB7258 „Sicherheitstechnische Bedingungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen“ legt fest, dass die spezifische Leistung eines Kraftfahrzeugs nicht weniger als 4,8 kW/t betragen darf und die Fähigkeit des Abschleppwagens, geschleppt zu werden, dieser Vorschrift entsprechen muss. Zum Beispiel ein 5140TQZ-Abschleppwagen mit einer maximalen Gesamtmasse von G=14000kg und einer Motorleistung von 132 kW, dann muss die Zugqualität G* des Abschleppwagens folgendem Wert entsprechen: G+G* Kleiner oder gleich 132 /4,8X1000, also G* Kleiner oder gleich 13500 kg.


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Aus den obigen Ergebnissen ist ersichtlich, dass der modifizierte Abschleppwagen im Wesentlichen mit der Traktion übereinstimmt, da davon ausgegangen wird, dass die Konstruktion des Fahrgestells der Last des Motors entspricht. Aus Sicherheitsgründen sollte es gemäß dieser Verordnung verwendet werden.


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